Ein Verbot lebt von seiner deutlichen Sprache, z.B. ‘SPD nach 22 Uhr verboten’ oder ‘Autonomen Kampfrobotern ist das Rollschuhfahren im Vorgarten verboten’. Häufig genug ordnen wir jedoch das ein oder andere Schild ob seiner Optik sofort als Verbot ein – beim näheren Hinsehen erweist es sich allerdings als eine Mischung aus Information und je nach Standpunkt Androhung oder Anmache.
Flaschparken verboten? Von wegen.
Ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass der Flaschparker immer häufiger im Stadtbild zu sehen ist? Wie das Bild zeigt, scheint es zumindest dem neuen Mieter der Garage aufgefallen zu sein, während der frühere Flaschparkern gegenüber offensichtlich recht gutmütig reagierte und somit – wie es so ist – wohl gnadenlos ausgenutzt wurde.
Die Flaschparker. Wir alle kennen sie. Sie stellen ihre oder ihren (?) Flasch wild in der Gegend ab und dann kann es dauern, bis so ein Flascheigentümer wieder zum Flasch zurückkehrt – wenn es sich überhaupt um ein Mehrweg-Flasch handelt. Und kommen sie zu ihrer Flasch zurück, droht ihnen dann das angekündigte Schicksal, mit dem sie als naive Flaschparker nicht allein sind?…
Der Zettel offenbart: Der neue Mieter lässt die Weichheiten seines Vorgängers nicht durchgehen: Sie werden von ihm abgeschleppt, womöglich in die Garage, die er sein eigen Mietobjekt nenne? Eine recht unschöne Anmache – die Ankündigung eines Flirts ist auch schon mal poetischer geschehen. Aber ein Verbot ist es wohl nicht – so wenig wie die Botschaft „Es müsste mal jemand Kaffee besorgen“ eine konkrete Handlungsanweisung ist.
Kurz und knapp – klipp und klar
Wie auch immer: ein paar Worte auf einem kleinen Zettel an einer Garage – und es bleiben einige Fragen offen. Was also gibt es Schöneres, als eine klare und eindeutige Anweisung: Ein Verbot und – seine Ausnahme. Da bleiben keine Fragen offen, oder Frau Westermann?





