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German Regelungsbedarf

erstellt am: 11.11.2010 | von: emagla | Kategorie(n): Wortschutzgebiete

Wir sind Wortschützerinnen. In unserem Blog schaffen wir einen Raum für Worte und für Gedanken über Worte. Ernste und unernste, schwere und leichte, gescheite und – gescheiterte. Die deutsche Sprache ist uns wichtig, aber nicht heilig. Derartige Bestrebungen, sie quasi religiös zu verklären, sind uns fern. Und wir halten es noch nicht einmal für nötig, ihr Verfassungsrang zukommen zu lassen. Ganz im Gegensatz zu zwei Vereinen, die mit Unterstützung der BILD-Zeitung fordern: Die deutsche Sprache muss ins Grundgesetz.

Das Grundgesetz hat seit seinem Bestehen viel erduldet. Es wurde hoch gelobt und trotzdem so manches Mal geändert oder ergänzt, sodass der Eindruck entstehen konnte: Ein bisschen am Grundgesetz rumfummeln geht immer. Kann doch jeder. Und tatsächlich – nun fordern der Verein für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland (VDA) und der Verein Deutsche Sprache eine Ergänzung des Artikels 22 um folgenden Wortlaut: Die Sprache der Bundesrepublik ist deutsch.

Deutsch, deutscher, am deutschesten

Ist es nicht eine Offenbarung? Die Sprache in Deutschland ist deutsch und auf Weihnachten folgt Silvester. Ja, mir war auch so, als hätte ich diese Sprache hier in der Bundesrepublik schon das ein oder andere Mal erlauschen dürfen. Und wenn ich den Mund aufmache, um mein sorgsam bewegtes Gedankengut kundzutun, kommt die deutsche Sprache heraus. Einfach so – sie entfleucht meinem Innern geradezu, und das ohne Blättern im Grundgesetz. Cool, was?

Hereinspaziert, hereinspaziert, es ist noch Platz im Grundgesetz

Trotzdem: 46.000 Menschen haben mit ihrer Unterschrift gefordert, die deutsche Sprache im Grundgesetz als ein Staatsziel verankert zu sehen. Bundestagspräsident Lammert nahm die von Vertretern der Vereine überreichten Paketen mit den gesammelten Unterschriften souverän (oder süffisant?) lächelnd in Empfang.

Deutschland spricht deutsch – ein Staatsziel? Ist das nicht eine solche Selbstverständlichkeit, dass sie sich nicht zu formulieren lohnt? Ähnlich wie ‘nach Freitag kommt Samstag’ oder ‘Bundesrepublik ist ein Wort mit vierzehn Buchstaben’?

What is los?

Worum geht es eigentlich: um das beliebte Thema der häufigen Verwendung von Anglizismen? Oder wird da irgendwo eine Verschwörung gewittert, eine Bedrohung der deutschen Sprache durch die Nicht-Deutschsprachigen auf der Welt? – Nur nebenbei: Müsste nicht zudem Artikel 22 weiter ergänzt werden? Zum Beispiel: ‘Als deutsch gelten auch die regional üblichen Dialekte’? Oder ist das etwa nicht so? Hilfe!

Welche Wirkung soll dieses Staatsziel eigentlich entfalten? Ernsthaft keines – oder sollen fremdsprachliche Ausdrücke sanktioniert werden? Und wenn es keine Wirkung hat, was soll es dann im Grundgesetz? Eine Brise heißer Luft bringen oder ein Tütchen Laberschwall?

Und zuletzt: An was könnte man nicht alles noch denken, das ins Grundgesetz soll, bis es wegen Überfüllung geschlossen wird?

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Kommentar

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Freiheit für die Gummibärchen.

Schön, ein Grundgesetz sollte doch das Grundlegendste regeln – und das möglichst klar und präzise. Mir scheint allerdings, dass es im Moment eine Art ‘Grundgesetzeritis’ gibt. So nach dem Motto: jedes Problem, das dort Eingang findet, ist auch schon gelöst.
Und falls nicht gibt es ja noch das Verfassungsgericht, das sich mehr und mehr zu einer Art politisch-sozialer Entscheidungsinstanz mausert.

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